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Wertpapiere im Reichsbankschatz


Wie Aktien und Anleihen deutsche Geschichte erleben ...

Durch zahlreiche Auktionen und Pressemitteilungen erlangte der sogenannte Reichsbankschatz bis dato einen gewissen Bekannheitsgrad. Doch stellt sich die Frage, was genau der Reichsbankschatz ist und was ihn zu einem Schatz macht. Um dies zu klären bedarf es einer kleinen Zeitreise in das Jahr 1942 ...
Geschäftsbedingungen der Reichsbank für Aufbewahrung, Verwaltung, Ankauf und Verkauf von Wertpapieren
Als Wertpapiersammelbank war die Reichsbank seinerzeit in der Lage, Wertpapiere zu verwalten und zu verwahren. So konnten Kreditinstitute nach 1942 bei ihnen hinterlegte, nicht verschlossene Wertpapiere an die Reichsbank geben, ohne dass es einer Einverständniserklärung des Eigentümers bedurfte. Hatte ein Kunde der Verwahrung bei der Reichsbank nicht ausdrücklich widersprochen, waren die Kreditinstitute dazu angehalten, die Wertpapiere an die Reichsbank abzugeben. Die Reichsbank verwahrte somit einen Großteil der girosammelverwahrten Wertpapiere.
Am 25. November 1941 wurde die 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz erlassen, auf Grund derer sämtliches Vermögen und damit auch eventuell vorhandene Wertpapiere rassisch Verfolgter ihren Wert verloren. Alternativ dazu wurden sie zu Gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Im April 1942 ordnete der Reichsminister der Finanzen an, dass sämtliche dem Deutschen Reich angefallenen Wertpapiere an die Reichsbank zu übergeben seien. Gesondert hiervon sollten Aktien, Kuxe und Kolonial-Anteile an die Preußische Staatsbank ausgehändigt werden. Durch diese Verordnung sorgte der damalige Minister dafür, dass sich ein Großteil der vor 1945 ausgegebenen Wertpapiere nach Kriegsende in Berlin befanden.
Ende April 1945 waren die Bankinstitute in Berlin unter sowjetischer Besatzung. So hatte die Besatzungsmacht Zugang zu allen großen Banken in diesem Bereich und erließ am 28. April 1945 den Befehl Nr. 1 des Chefs der Besatzung der Stadt Berlin (VOBl. der Stadt Berlin, Juli 1945, S. 2). Wörtlich hieß es:
"Inhaber von Bankhäusern und Bankdirektoren haben alle Finanzgeschäfte zeitweilig einzustellen. Alle Safes sind sofort zu versiegeln."
Diese Anordnung wurde durch den Befehl Nr. 1 der Interalliierten Kommandantur vom 11. Juli 1945 ausdrücklich bestätigt.
Am 15. Oktober 1945 wurde durch den SMAD-Befehl Nr. 069 verfügt, die in Tresoren aufbewahrten Wertpapiere in Verzeichnisse aufzunehmen und den im Gebiet der sowjetischen Besatzungszone neu gegründeten Banken und Geldinstituten zu übergeben. Bereits am 9. August 1945 erließ die Alliierte Kommandantur den Befehl Nr. 3 – Nr. BKOrd. (45) 3 (VOBl. der Stadt Berlin, 1945, S. 72). Dieser besagte, dass alle Anstalten, Organisationen, Betriebe und private Personen mit Sitz und Wohnsitz im Gebiet von Groß-Berlin sich in ihrem Besitz befindliche ausländische Wertpapiere abzuliefern hatten. Im Rahmen dieses Befehls mussten Wertpapiere, die im Besitz geschlossener Berliner Banken waren, an die Berliner Stadtbank übergeben werden. Die Deutsche Zentralverwaltung wurde von der Finanzverwaltung der SMAD in Deutschland damit beauftragt, Geschäftsunterlagen und Wertpapiere geschlossener deutscher Banken sicherzustellen sowie mit der Bewachung und Verwaltung des Vermögens der geschlossenen staatlichen Kreditinstitute des sowjetischen Sektors Berlins zu beginnen.
Nachdem am 31. Dezember 1950 die Bankenkommission aufgelöst wurde, gingen sämtliche Tresore mitsamt ihrer Inhalte in Berlin (Ost) an das Ministerium der Finanzen der DDR über. Zugleich gingen im Gebiet der DDR die Schlüsselgewalt der Tresore der Altbanken auf dort ansässige Kreditinstitute über. Hierbei handelte es sich in erster Linie um die Deutsche Notenbank beziehungsweise Staatsbank der DDR. Alte Wertpapiere, welche sich im Besitz von Bankinstituten, sowjetischen Aktiengesellschaften oder ähnlicher Betriebe befanden, wurden sowohl in der DDR als auch in der BRD an die dafür zuständigen Stellen abgegeben. Um einen Überblick über die sich häufenden Wertpapiere zu erhalten, wurde im Dezember 1958 eine Arbeitsgruppe gebildet, welche im Auftrag des Ministeriums der Finanzen der DDR die noch vorhandenen Wertpapiere erfasste und Bankunterlagen einsah. Zeitweise arbeiteten bis zu 40 Personen an diesem Projekt.
Durch den Krieg waren viele der gefundenen Wertpapiere stark beschädigt, da sie zum Teil Wasser oder Feuer ausgesetzt waren. Einige von ihnen waren durch die Schäden absolut unbrauchbar geworden. Wertpapiere, Aktien-Materialien und Unterlagen der geschlossenen deutschen Banken, die noch erhalten waren, wurden sortiert und gesichert, um sie vor weiteren Schäden zu schützen. Papiere, die nicht mehr erhalten waren, wurden vernichtet. Die Untersuchungen waren 1962 weitestgehend abgeschlossen. Die gesicherten Unterlagen und Aktien-Materialien der Altbanken wurden später in das ehemalige Zentralarchiv nach Potsdam gebracht, wo die erstellte Kartei bis heute existiert. Nachdem 1968 das Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR gegründet worden war, gingen die Altwertpapierbestände an dieses Amt über.
Nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gingen die Bestände erst an die Zentrale Stelle zur Regelung offener Vermögensfragen und 1991 dann an das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV, heute BADV) über. Es handelte sich dabei um ca. 26 Mio. deutsche, auf Reichsmark lautende Wertpapiere sowie ein ca. 2,5 Mio. Wertpapiere umfassender Posten, der sowohl Wertpapiere deutscher Emittenten in ausländischer Währung sowie auf Reichsmark lautende Wertpapiere ausländische Emittenten umfasste.
Zu diesen Wertpapieren gehören
  • Aktien, die sich wie folgt charakterisieren lassen:
    • Stammaktien und Vorzugsaktien
    • sowohl Inhaberaktien als auch Namensaktien (deren letztliche Herausgabe lange unklar war)
    • viele Gründeraktien, einige davon kaum bekannt bzw. u.U. sogar bisher unbekannt
  • Anleihen, Schuldverschreibungen und Pfandbriefe von folgenden Emittenten:
    • Banken, überwiegend Landesbanken
    • Länder (zu Zeiten der Weimarer Republik) sowie Reichsgaue (zwischen 1933 und 1945)
    • Städte
    • das Deutsche Reich
    • die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
Diese Wertpapiere tauchen in fast allen bekannten Währungen bzw. Währungsbezeichnungen auf: Thaler Preussisch Courant, Thaler, Mark Deutscher Reichswährung, Mark, Goldmark, Reichsmark
  • Bonds, d.h. im Ausland emittierte bzw. platzierte Anleihen deutscher Unternehmen:
    • Dollarbonds - deutsche Auslandsanleihen, die auf US$ lauten
    • Sterlingbonds - deutsche Auslandsanleihen, die auf £ lauten
    • Goldbonds - Dollarbonds, die mit einer Goldklausel verbunden sind
Unter diesen auf ausländische Währung lautenden Wertpapieren befinden sich auch sogenannte Tilgungsstücke, die auf Grund des §6 des Gesetzes zur Bereinigung deutscher Schuldverschreibungen kraftlos wurden.
Durch das Wertpapierbereinigungsgesetz vom 19. April 1949 und den dazugehörigen Änderungsgesetzen wurden auf Reichsmark lautetende Wertpapiere von Ausstellern mit Sitz im alten Bundesgebiet beziehungsweise solcher, die bis zum 31. Dezember 1964 ihren Sitz dorthin verlegt haben, ebenfalls kraftlos. Die darin enthaltenen Forderungen wurden entweder erfüllt oder die alten Urkunden in neue, auf die 1948 eingeführte DM lautende Urkunden umgewandelt. Gleiches gilt auch für Wertpapiere deutscher Emittenten, die auf ausländische Währung lauten. Hier kommt es jedoch zu Ausnahmen - vorausgesetzt, sie wurden nach dem Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds vom 25. August 1952 angemeldet und anerkannt.
Laut Anregung des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen 1994 beim Bundesministerium für Finanzen bestand ein großer Klärungsbedarf dahingehend, wie die insgesamt also fast 30 Millionen Wertpapiere verwahrt, für den Fall einer Herausgabe an nachweislich Berechtigte zur Verfügung stehen, in Bezug auf ihren Wert eingeschätzt und letztlich verwertet werden sollen. Hierfür wurde eine spezialgesetzliche Regelung angeregt.
Daraufhin wurde dem BMF durch das Bundesministerium für Justiz in Bezug auf in Reichsmark ausgestellte Wertpapiere mitgeteilt, dass diese - sofern sie vor dem 8. Mai 1945 von Gesellschaften mit Sitz in dem zur ehemaligen DDR gehörenden Gebiet ausgestellt wurden und nicht der im Zuge der Wertpapierbereinigung behandelt wurden, ihre Gültigkeit verlieren. Als Begründung dafür wurde der Umstand genannt, dass es den Inhabern dieser Wertpapiere bis zum 2. Oktober 1990 nicht möglich gewesen war, aus selbigen als Gesellschafter Rechte zu ziehen.
Durch diese Kraftloserklärung können Forderungen, die in den Papieren festgehalten sind, nicht mehr durch Vorlage eben dieser belegt - sondern nur über anderweitige Wege geltend gemacht werden. Die rechtliche Grundlage für diese Vorgehensweise wurde durch den 11. Artikel des Entschädigungs- und Auslgleichsleistungsgesetzes (EALG, vom 27.September 1994) gelegt, welcher sowohl die auf Reichsmark als auch die auf Vorgängerwährungen lautenden Wertpapiere mit einschloß. Ferner wurde geregelt, dass jedes Wertpapier vor der Herausgabe oder der Veräußerung auf der Vorderseite gestempelt werden muss. Aus Effektivitätsgründen wurde daraus auf Basis des sogenannten Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes jedoch eine bei Banken übliche und darüber hinaus auch sammlerfreundlichere Lochentwertung.
Diese Gesetze betreffen jedoch nicht das Recht am Papier (Artikel 11, Absatz 3, EALG) an sich. Dies bedeutet konkret, dass die Herausgabe der Wertpapier-Urkunden, welche am 8. Mai 1945 in der Reichsbank gelagert waren, von deren Eigentümern oder deren Rechtsnachfolgern bis zum 31. Mai 1995 beim BARoV beantragt werden konnte. Auf Grund der Legitimation der Antragsberechtigung der Bürger bzw. ihrer Nachfolger stellte sich jedoch die Prüfung der Anträge insgesamt als sehr schwierig und langwierig heraus.
Wurde die Herausgabe der Papiere nicht beantragt oder der Antrag abgelehnt, so wurden sie entweder vernichtet oder (soweit dies möglich war) zu Gunsten des Entschädigungsfonds verwertet. Um eine adäquate Verwendung für die übrigen Wertpapiere zu finden, lud das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Anfang 1997 zu einer öffentlichen Anhörung, in deren Rahmen man sich Erkenntnisse über die Möglichkeiten, wie man in Bezug auf die Verwertung der Wertpapiere verfahren könne, erhoffte.
Da ein möglichst großer Personen- und Fachkreis erreicht werden sollte, wurde eine Pressemitteilung herausgegeben und ein Protokoll der Anhörung an die Fachpresse weitergegeben, so dass diese die Inhalte veröffentlichen konnte. Mit dem Ziel, ein konkretes Verwertungskonzept zu erstellen, bekamen Wertpapiergutachter, Vertreter verschiedener Museen und Auktionshäuser, Händler und interessierte Sammler von Februar bis März 1997 erneut die Gelegenheit, gezielte Gespräche mit Vertretern des BARoV zu führen. Auf der Grundlage der aus diesen Gesprächen gewonnenen Informationen und Perspektiven sowie nach Einbezug verschiedener Faktoren einigte man sich auf ein Verwertungskonzept, welches im September des gleichen Jahres die Zustimmung des BMF fand.
Dieses Konzept beinhaltete, dass nicht anspruchsbelastete Wertpapiere öffentlich versteigert werden sollten. Der Erlös dieser Auktionen sollte dem Entschädigungsfond zugute kommen. Nach eingehender Prüfung der unterschiedlichen Konzepte der Auktionshäuser entschied sich das Bundesamt für das Auktionshaus Dr. Busso Peus Nachf.. Die Parteien unterzeichneten den Vertrag am 15. November 2001.
Im Januar 2002 begann Peus mit den Vorbereitungen. Die zur Versteigerung stehenden Papiere waren zunächst an zwei Orten verteilt. Der kleinere Teil, der die sogenannten antragsfreien Wertpapiere von Gesellschaften umfasste - also jene, bei denen keinerlei Ansprüche mehr bestanden – wurden bis dato geordnet nach Gesellschaften in den Räumen des BARoV gelagert. Der weitaus größere Teil an Wertpapieren wurde hingegen an einem externen Ort gelagert. Diese Papiere waren zudem nicht nach Emittenten geordnet, was einen Zugriff auf einzelne Wertpapiere drastisch erschwerte.
Die erste sogenannte "BARoV-Auktion" sollte in der ersten Jahreshälfte 2003 stattfinden. Hierfür war es jedoch notwendig, die Gesellschaften so zu gruppieren, dass die im Vorfeld erforderliche Lochentwertung schnell vollzogen werden konnten. Gewährleistet wurde dies durch eine erste Sortierung, im Zuge derer nur Emissionen mit mehr als 1000 vorhandenen Stücken berücksichtigt wurden. Ferner blieben Wertpapiere in ausländischer Währung und Papiere einiger großer Gesellschaften (z.B. Deutsche Reichsbahn, Deutsche Reichsbank, I.G. Farbenindustrie), bei denen die Anträge noch nicht fertig bearbeitet worden waren bzw. werden konnten, zunächst außen vor.
Um den Katalog für Interessenten übersichtlich zu halten, sollten zwar differenzierte Informationen zugefügt - redundante hingegen vermieden werden. Im Zuge dessen erfolgte eine Aufteilung in zwei getrennte Kataloge: einen Bestandskatalog und den Auktionskatalog.

  • Im sogenannten Bestandskatalog finden sich die reine Aufstellung der zur Versteigerung gelangenden Wertpapiere - in einer alphabetischen Sortierung nach den Emittenten. Maßgeblich war hierbei die ursprüngliche Schreibweise auf den Papieren selbst, nachträgliche Änderungen des Namens (z.B. durch Umstempelung oder Überdruck) wurden hingegen ohne Einfluß auf die Sortierung nur erwähnt. Jeder der einzelnen Emissionen erhielt eine eindeutige laufende Nummer, nachdem die Emissionen zuvor innerhalb der Gesellschaften chronologisch sortiert worden waren. Darüber hinaus wurden in den Bestandskatalog zu jeder Wertpapier-Emission folgende Angaben eingebracht:
    • Gattung des Papiers (Aktie, Anleihe etc.)
    • Nennwert und Währung
    • Emissionsdatum
    • Größe des Wertpapiers (Höhe x Breite in mm), sofern diese vom Standardformat DIN A4 quer/hoch abweicht
    • Hinweis auf eine ggf. nicht vorhandene Notierung in einem der beiden großen Bewertungskataloge für Historische Wertpapiere
    • Erhaltungszustand (Mittels römischer Ziffern von I bis V Einteilung in die Kategorien vollkommen ungebraucht, leicht gebraucht, gebraucht, stärker gebraucht, gering erhalten)
    • Stückzahl der vorhandenen Wertpapiere (Inkl. Sicherheitsabschlag, da durch Wiegen "gezählt" wurde)
    • Text zur Firmengeschichte
  • Der Auktionskatalog hingegen enthält der besseren Übersicht zuliebe nur noch die Aufstellung der gruppierten Lose mit Stückzahl-Angabe und Ausrufpreis. Es wurden einerseits geographisch oder nach Branchen sortierte Grosslots, aber auch Firmen-Lots (die in der Regel alle Emissionen eines Unternehmens beinhalteten) angeboten. Ebenfalls nach Branche oder Region wurden separate Sammler-Lots gebildet, die je ein Stück der entsprechenden Emissionen enthielten. Damit sollte gewährleistet werden, dass Sammlern unabhängig von den großen Mengen die Möglichkeit zur Vervollständigung Ihrer Sammlung nicht verwehrt wird bzw. diese nicht enorm erschwert wird.
Mit Hilfe der Informationen des Bestandskataloges sowie unter Einbezug der 2 Preiskataloge für deutsche Wertpapiere („GET“ auf Basis von Auktionspreisen und inkl. wichtiger technischer Daten sowie „Suppes“ mit Bewertung von ca. 16000 deutschen Papieren) war es dem potentiellen Käufer also zunächst möglich, im Vorfeld seine Favoriten festzulegen. Eine entsprechende Zuordnung der Nummern des Bestandskataloges zu den Losen sorgte dann letztlich dafür, dass während der Auktion am 28. Juni 2003 nichts schief gehen konnte.
Schon mit dieser ersten Auktion zog man viele Liebhaber der alten Wertpapiere an, die sich so zum Teil überhaupt erst mit der Materie Historische Wertpapiere auseinandergesetzt haben - und nun begeisterte Neusammler von alten Aktien und Anleihen sind. Nicht zuletzt deshalb sollten die noch verbliebenen Reichsbankschatz-Wertpapiere natürlich weiter versteigert werden ...
Die zweite BARoV-Auktion folgte sodann am 22. Januar 2005. Sie beinhaltete nach dem schon bei der ersten Auktion erfolgreich angewandten Schema die Emissionen mit Stückzahlen zwischen 200 und 1000 Stücken sowie einige Wertpapiere aus Danzig, die erst 2004 zur Versteigerung freigegeben werden konnten. Die dritte Auktion am 3. Juni 2006 reihte sich mit dem in Bezug auf die Stückzahl gewählten Intervall von 100 bis 200 Papieren dann ein - wobei es auch hier wieder eine kleine Abweichung gab: Wurden bisher nur Inhaberpapiere versteigert, so kamen nun erstmals auch Namenspapiere - auf den Inhaber ausgestellte Wertpapiere also - unter den Hammer. Zudem noch ausländische Wertpapiere in deutscher Währung - und beides ungeachtet der verfügbaren Stückzahl.
In den Auktionen 4 (2. Februar 2008) und 5 (6. Juni 2009) waren die Stückzahlen pro Papier dann schon merklich kleiner. Mehrfach kamen nun auch unbekannte Raritäten in den Markt. Abschließend lässt sich festhalten, dass der Reichsbankschatz den Markt für Historische Wertpapiere in jeglicher Hinsicht belebt hat ...
Nonvaleurs, wie Historische Wertpapiere auch genannt werden, erfreuen sich besonders seit 1970 immer größerer Beliebtheit. Gerade, da es sich um ein abgeschlossenes Sammelvorhaben handelt (kaum eine Gesellschaft druckt heute noch effektive Aktienurkunden), zieht es immer mehr Interessierte an. Da es jedoch schätzungsweise mehr als 150000 verschiedene Historische Wertpapiere weltweit gibt, ist es empfehlenswert, sich Bereiche abzustecken, für die man sich besonders interessiert. Sehr beliebt ist die Spezialisierung auf eine Zeitepoche - wie zum Beispiel Aktien aus dem 17. oder 18. Jahrhundert - oder aber besonders aus der jüngsten Geschichte. Da Historische Wertpapiere in verhältnismäßig geringer Stückzahl existieren, gestaltet sich die Vollendung einer Sammlung oft schwieriger als bei so manch anderen Sammelobjekten.
Gesammelt werden die Wertpapiere also aus unterschiedlichsten Gründen. Darüber hinaus kommt es zum Beispiel auch nicht selten vor, dass sie für Dekorationszwecke oder als originelle Geschenkidee gekauft werden. Durch den Reichsbankschatz hat nun einerseits der Sammler die Chance, einige Lücken seiner Sammlung zu füllen bzw. diese einfach zu erweitern und aufzubauen. Darüber hinaus ist es den Aktien und Anleihen aus dem Reichsbankschatz zu verdanken, dass viele Menschen überhaupt erst einmal auf Historische Wertpapiere aufmerksam wurden - unabhängig davon, welchen Bezug sie dazu haben.
Die Nachfrage nach diesen Papieren wird nach wie vor immer größer. So bieten speziell im Internet zahlreiche Online-Shops Wertpapiere aus dem Reichsbankschatz an.